Sicherstellung der Versorgung mit hygienisch einwandfreiem Trinkwasser gem. Trinkwasserverordnung (TrinkW)
Gemäß der TrinkwV muss das Wasser, welches für den menschlichen Gebrauch und/oder zur Reinigung von Gegenständen, die bestimmungsgemäß mit Lebensmitteln in
Berührung kommen, auch wenn es aus nicht ortsfesten Anlagen stammt, bestimmte mikrobiologische und chemische Anforderungen erfüllen.
Diese Forderung ist nur zu gewährleisten, wenn:
Die verwendeten Schläuche und Bauteile aus trinkwassergeeigneten, undurchsichtigen Material
bestehen und keine Beschädigungen aufweisen. Geeignet sind Materialien mit DIN-DVGW
(Deutscher Verein des Gas- u. Wasserfaches e.V.) Prüfung. Schläuche sollten darüber hinaus
KTW/DVGW-W 270 geprüft sein. Entsprechende Zertifikate oder Bestätigungen erhalten Sie bei
Ihrem Fachhandel und sind für eine Kontrolle durch das Gesundheitsamt vorzuhalten.
Wir desinfizieren Ihre mobilen Trinkwasseranlagen sowie Trinkwasserschläuche nach TrinkW sauber unkompliziert und kostengünstig.