Desinfektion von Trinkwasseranlagen aller Art


Mit der Einführung der Trinkwasserverordnung im Jahre 2001 (TrinkwV) hat der Gesetzgeber das „Trinkwasser“ unter einen besonderen Schutz gestellt.

 

Zweck dieser Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser ergeben, das für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, durch Gewährleistung seiner Genusstauglichkeit und Reinheit zu schützen.

 

Somit muss das Trinkwasser so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, insbesondere durch Krankheiterreger nicht zu besorgen ist

(§ 4 TrinkwV2001:2012).

 

wird bei der routinemäßigen Untersuchen des Trinkwassers eine Kontamination überhalb der festgelegten Grenzewerte festgestellt, muss diese umgehend beseitigt werden und die Beschaffenheit des Trinkwassers erneut dargelegt werden.

 

wir desinfizieren Ihre Trinkwasser-Installation oder Anlage schnell sauber und gewissenhaft.

 

einen umfangreichen fachgerechten Komplettservice zur Reinigung und Desinfektion für Ihre Trinkwasseranlagen führen wir  gemäß den Richtlinien des Arbeitsblattes DVGW W557 ,

sowie W291 und der technischen Norm DIN 1988 aus.