Gefährdungsanalysen für Trinkwasser-Installationen und Anlagen


Wird bei einer  Untersuchung der Grenzwert  überschritten, muss der Betreiber eine Gefährdungsanalyse für die betroffene Trinkwasser-Installation durchführen lassen.

 

Mit der Gefährdungsanalyse wird die betroffene Trinkwasser-Installation durch eine Begehung der Anlage vor Ort auf deren hygienisch,sowie technischen Zustand überprüft, um mögliche Gefährdungen zu lokalisieren und Ursachen für die Kontamination zu analysieren.

 

 durch einen  Sachverständigen wird die trinkwasser-Installation genauestens untersucht und bezüglich der hygienischen sowie der technischen Problematik bewertet.

 

Wir erarbeiten anhand der Kontamination bzw. technische Mängel an Ihrer Trinkwasser-Installation Maßnahmen die Zielführend zur Beseitung der Problematik dienen und eine hygienisch sicheren Betrieb gewährleisten.

 

Durch die Gesetzliche Grundlage zur Erstellung einer Gefährdungsanalyse ist eine besondere Handlungspflicht gemäß der Trinkwasserverordnung §16 (7) TrinkwV 2001:2012 mit der 2. Änderungsverordnung vom 05.12.2012 gegeben und besagt:

unverzüglich eine Untersuchung der Ursachen für die Kontamination durchführen oder veranlassen , sowie unverzüglich eine Gefährdungsanalyse erstellen oder erstellen lassen muss.

 

Die Gefährdungsanalyse ist dabei in Form eines Gutachtens durch einen Sachverständigen zu erstellen und anschließend dem Gesundheitsamt sowie den Nutzern der Trinkwasser-Installation vorzulegen.